Turnverein Erkelenz 1860 e.V.

Handball

Stand: 19. April 2023

Peter Peidl Vorsitzender*
Sabine Becker stellv. Vorsitzende*
René Laumen 2. stellv. Vorsitzender*
Norbert Böbel Finanzverwalter*
Petra Zittrich Geschäftsführerin*
   
Greta Schnelle Jugendwartin
Pascal Knein Jugendwart
Lukas Huppertz stellv. Jugendwart
   
Hans-Georg Fothen Abteilungsleiter Basketball
Ulla Eßer Abteilungsleiterin Diabetes
Jürgen Sorgalla Abteilungsleiter Handball
Peter Brunen Abteilungsleiter Herzsport
Roderich Bohnen Abteilungsleiter Leichtathletik
Heinz-Jürgen Lemmen Abteilungsleiter Schwimmen
Simon Häusler Abteilungsleiter Tischtennis
Monika Nüßer Abteilungsleiterin Turnen
Ralf Laermann Abteilungsleiter Triathlon
Heinz Dickert Sozialwart
Thomas Mertens Beisitzer
Moritz Moeller Beisitzer
Andreas Hermsen Beisitzer
Tobias Optenplatz Beisitzer

*geschäftsführender Vorstand

Anlage zur Verpflichtung auf die Vertraulichkeit, auf das Fernmeldegeheimnis, zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und zum sorgfältigen Umgang mit Informationstechnik

Die vorliegende Auswahl gesetzlicher Vorschriften soll Ihnen einen Überblick über das datenschutzrechtliche Regelwerk verschaffen. Die Darstellung erfolgt exemplarisch und ist keineswegs vollständig. Weitere Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen erhalten Sie bei dem/der Datenschutzbeauftragten.

Begrifflichkeiten

Art. 4 Nr. 1 DS-GVO

„Personenbezogene Daten“ [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Art. 4 Nr. 2 DS-GVO

„Verarbeitung“ [meint] jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Grundsätze der Verarbeitung

Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO

Personenbezogene Daten müssen […] auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“).

Art. 5 Abs. 1 lit. f DS-GVO

Personenbezogene Daten müssen […] in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

Art. 29 DS-GVO

Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind.

Art. 32 Abs. 2 DS-GVO

Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung – insbesondere durch Vernichtung, Verlust oder Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden – verbunden sind.

Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der […] zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

Haftung

Art. 82 Abs. 1 DS-GVO

Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Art. 83 Abs. 1 DS-GVO

Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung […] in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.

Strafvorschriften und sonstige Bestimmungen

§ 42 BDSG - Strafvorschriften

(1)   Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,

  1. einem Dritten übermittelt oder
  2. auf andere Art und Weise zugänglich macht

      und hierbei gewerbsmäßig handelt.

(2)   Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,

  1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
  2. durch unrichtige Angaben erschleicht

      und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. […]

§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1)   Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2)   Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. […]

(4)   Der Versuch ist strafbar. […]

§ 202 StGB - Verletzung des Briefgeheimnisses

(1)   Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2)   Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3)   Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

§ 202a StGB - Ausspähen von Daten

(1)   Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)   Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§ 206 StGB - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

(1)   Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)   Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt

  1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
  2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder
  3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert. […]

(5)   Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1)   Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)   § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(3)   Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er

  1. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
  2. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die zur Begehung einer solchen Tat geeignet sind, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4)   In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

§ 303a StGB - Datenveränderung

(1)   Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)   Der Versuch ist strafbar. […]

§ 303b StGB - Computersabotage

(1)   Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

  1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
  2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
  3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)   Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3)   Der Versuch ist strafbar.

(4)   In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
  3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(5)   Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

§ 3 TTDSG - Vertraulichkeit der Kommunikation - Fernmeldegeheimnis

(1)   Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2)   Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses sind verpflichtet

  1. Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sowie natürliche und juristische Personen, die an der Erbringung solcher Dienste mitwirken,
  2. Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten sowie natürliche und juristische Personen, die an der Erbringung solcher Dienste mitwirken,
  3. Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und
  4. Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbracht werden.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3)   Den nach Absatz 2 Satz 1 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Telekommunikationsdienste oder für den Betrieb ihrer Telekommunikationsnetze oder ihrer Telekommunikationsanlagen einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder von den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang. […]

§ 106 UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1)   Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)   Der Versuch ist strafbar.

§ 23 GeschGehG - Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

(1)   Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber eines Unternehmens Schaden zuzufügen,

  1. entgegen § 4 Absatz 1 Nummer 1 ein Geschäftsgeheimnis erlangt,
  2. entgegen § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a ein Geschäftsgeheimnis nutzt oder offenlegt oder
  3. entgegen § 4 Absatz 2 Nummer 3 als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäftsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Beschäftigungsverhältnisses offenlegt.

(2)   Ebenso wird bestraft, wer zur Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber eines Unternehmens Schaden zuzufügen, ein Geschäftsgeheimnis nutzt oder offenlegt, das er durch eine fremde Handlung nach Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 erlangt hat.

(3)   Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs oder aus Eigennutz entgegen § 4 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 ein Geschäftsgeheimnis, das eine ihm im geschäftlichen Verkehr anvertraute geheime Vorlage oder Vorschrift technischer Art ist, nutzt oder offenlegt.

(4)   Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. in den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 gewerbsmäßig handelt,
  2. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder des Absatzes 2 bei der Offenlegung weiß, dass das Geschäftsgeheimnis im Ausland genutzt werden soll, oder
  3. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder des Absatzes 2 das Geschäftsgeheimnis im Ausland nutzt.

(5)   Der Versuch ist strafbar.

(6)   Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geschäftsgeheimnisses beschränken.

(7)   § 5 Nummer 7 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend. Die §§ 30 und 31 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend, wenn der Täter zur Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs oder aus Eigennutz handelt. […]

Datenschutzerklärung

Datenschutz

Der Turnverein Erkelenz 1860 e.V. legt besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten.

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden Sie in der EU-DSGVO, im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) und dem Telemediengesetz (TMG).

 

Serverdaten

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Abruf einer Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei auf Servern des Turnverein Erkelenz 1860 e.V. gespeichert.

Jeder Datensatz besteht je nach Nutzungsart aus:

  • der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
  • dem Namen der Datei,
  • dem Datum und der Uhrzeit der Anforderung,
  • der übertragenen Datenmenge,
  • dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
  • einer Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers,
  • Client IP-Adresse.

Eine weitere personenbezogene Verwendung findet nicht statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

Diese Daten lassen so keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die internetbasierte Datenübertragung Sicherheitslücken aufweist, ein lückenloser Schutz vor Zugriffen durch Dritte somit unmöglich ist.

 

Cookies

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Personen- und vereinsbezogene Daten des Turnverein Erkelenz 1860 e.V.

Personenbezogene Daten erheben wir im Rahmen von Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur in dem Ausmaß und so lange, wie es zur Nutzung unserer Webseite notwendig ist, beziehungsweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und halten uns bei Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten streng an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und an diese Datenschutzerklärung. Fällt der Zweck der Datenerhebung weg oder ist das Ende der gesetzlichen Speicherfrist erreicht, werden die erhobenen Daten gesperrt oder gelöscht. Regelmäßig kann unsere Webseite ohne die Weitergabe persönlicher Daten genutzt werden. Wenn wir personenbezogene Daten erheben –etwa Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse –erfolgt diese Datenerhebung freiwillig. Ohne eine ausdrücklich erteilte Zustimmung von Ihrer Seite werden diese Daten Dritten nicht zur Kenntnis gebracht. Beachten Sie bitte, dass Daten im Internet allgemein nicht immer sicher übertragen werden. Besonders im E-Mail-Verkehr kann der Schutz beim Datenaustausch nicht garantiert werden

 

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Kontaktmöglichkeit

Wir bieten Ihnen auf der Internetseite die Möglichkeit, mit uns per E-Mail und/oder über ein Kontaktformular in Verbindung zu treten. In diesem Fall werden die vom Nutzer gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung seiner Kontaktaufnahme und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ein Abgleich der so erhobenen Daten mit Daten, die möglicherweise durch andere Komponenten unserer Seite erhoben werden, erfolgt ebenfalls nicht.

 

YouTube

Unsere Seite verwendet für die Einbindung von Videos den Anbieter YouTube LLC , 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA, vertreten durch Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Normalerweise wird bereits bei Aufruf einer Seite mit eingebetteten Videos Ihre IP-Adresse an YouTube gesendet und Cookies auf Ihrem Rechner installiert. Wir haben unsere YouTube-Videos jedoch mit dem erweiterten Datenschutzmodus eingebunden (in diesem Fall nimmt YouTube immer noch Kontakt zu dem Dienst Double Klick von Google auf, doch werden dabei laut der Datenschutzerklärung von Google personenbezogene Daten nicht ausgewertet). Dadurch werden von YouTube keine Informationen über die Besucher mehr gespeichert, es sei denn, sie sehen sich das Video an. Wenn Sie das Video anklicken, wird Ihre IP-Adresse an YouTube übermittelt und YouTube erfährt, dass Sie das Video angesehen haben. Sind Sie bei YouTube eingeloggt, wird diese Information auch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet (dies können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Aufrufen des Videos bei YouTube ausloggen).

Von der dann möglichen Erhebung und Verwendung Ihrer Daten durch YouTube haben wir keine Kenntnis und darauf auch keinen Einfluss. Nähere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von YouTube  unter www.google.de/intl/de/policies/privacy/ entnehmen. Zudem verweisen wir für den generellen Umgang mit und die Deaktivierung von Cookies auf unsere allgemeine Darstellung in dieser Datenschutzerklärung.

 

Facebook Plugin

Sie finden auf unserer Webseite Plugins des sozialen Netzwerks Facebook. Dessen Anbieter ist die Facebook Inc. Sie ist ansässig in den USA, California 94025, 1 Hacker Way, Menlo Park. Das Facebook-Logo oder der "Like-Button" ("Gefällt mir"-Knopf) auf unserer Seite kennzeichnen die Facebook-Plugins für Sie erkennbar. Beachten Sie auch die Übersicht zu den Facebook-Plugins auf http://developers.facebook.com/docs/plugins/. Bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite stellen wir über dasPlugin direkt eine Verbindung mit dem Facebook-Server her. Sie sind dann über Ihren Browser dorthin geschaltet. Für Facebook ist damit die Information verbunden, dass Sie unsere Webseite mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Mit einem Klick auf den Facebook"Like-Button" verlinken Sie Inhalte unserer Webseite mit Ihrem Profil auf Facebook. Für Facebook wird der Besuch auf unserer Seite Ihrem Benutzerkonto zuordenbar. Dabei haben wir keine Kenntnis darüber, welcher Art die Inhalte sind, die an Facebook übermittelt werden und wie Facebook diese nutzt. Erhalten Sie nähere Informationen zur Datenerhebung und Datennutzung in der Facebook-Datenschutzerklärung, die Sie unter http://de-de.facebook.com/policy.php finden. Sie können die Zuordnung Ihres Besuches auf unserer Seite mit Ihrem Facebook-Profil unterbinden, indem Sie sich einfach vorher aus Ihrem Facebook-Account ausloggen.

 

Zoom

Durch die Corona-Pandemie und dem Ausfall des Präsenztrainings, finden viele Trainingsstunden per Zoom statt. Hierfür haben wir ein eigenes Dokument mit den Datenschutzhinweise erstellt.

==> ETV Datenschutzhinweise ZOOM

 

Quelle: Landessportbund NRW

Für weitere Informationen siehe Merkblatt: Informationspflichten des Turnverein Erkelenz 1860 e.V.

>>Hier

 

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

TV Erkelenz 1860 e.V.
Westpromenade 11
41812 Erkelenz
gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB; Herrn Peter Peidl, Frau Sabine Becker, Herrn Marcus Reinders, Herrn Norbert Böbel, Frau Petra Zittrich;

 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

TV Erkelenz 1860 e.V.,
Der Datenschutzbeauftragte
Westpromenade 11
41812 Erkelenz

 3. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes).

Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

 4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände.

Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben.

Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Kreissparkasse Heinsberg weitergeleitet.

 6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.

Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.

Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

 7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird
.

 8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.

 

Ende der Informationspflicht

Stand: Januar 2021

EHRENKODEX des Landessportbundes NRW
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport,
die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen
arbeiten oder sie betreuen.

  • Hiermit verpflichte ich mich, dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
  • Jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem
    sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen.
  • das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
  • einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/ Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.
  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.

Auch unsere Übungsleiter/innen und Trainer/innen unterschreiben uns diesen Ehrenkodex.