Turnverein Erkelenz 1860 e.V.

Verein

Die Ehrenordnung

Grundsätze

  1. Die Ehrenordnung ist eine Ausführungsleitlinie für Auszeichnung und Ehrung von Mitgliedern des Turnverein Erkelenz 1860 e.V.
  2. Zuständig für die Entscheidung einer Ehrung mit Ehrennadeln, Verdienstnadeln und Leistungsnadeln ist der Gesamtvorstand. Die Entscheidung wird mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
  3. Zuständig für die Verleihung der Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender ist der Gesamtvorstand und entscheidet mit einfacher Mehrheit.
    Die Mitgliederversammlung wird darüber informiert.
  4. Jedes Mitglied kann dem Vorstand in schriftlicher Form und mit Begründung Vorschläge zur Verleihung von Verdienstnadeln, Leistungsnadeln oder Vorschläge zur Verleihung der Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender machen.
  5. Ehrungen werden im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen durch den Vorsitzenden oder durch seinen Vertreter vorgenommen. Ehrungen sind in der Mitgliederverwaltung zu erfassen.

Ehrungen für langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft

  1. Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Ehrennadel mit Lorbeer in Silber und einer Urkunde „25 Jahre“ geehrt.
  2. Mitglieder mit 40-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Urkunde „40 Jahre“ sowie einem kleinen Präsent geehrt.
  3. Mitglieder mit 50-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Ehrennadel mit Lorbeer in Gold und einer Urkunde „50 Jahre“ sowie einem Präsent geehrt.
  4. Mitglieder mit 60-jähriger und 70-jähriger Mitgliedschaft, danach im 5-Jahresrhythmus werden mit einer Urkunde und einem Präsent geehrt.
  5. Bei all diesen Ehrungen wird nicht zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden.

Ehrungen für sportliche Leistung

Mitglieder, die sportlich in hervorragender Weise in Erscheinung getreten sind, zum Beispiel Landesmeister und höher können besonders ausgezeichnet werden.

Ehrungen für besondere Verdienste

Übungsleiter, Trainer und Ehrenamtler, die in hervorragender Weise in Erscheinung getreten sind, können mit einer Verdienstnadel geehrt werden.

Ehrenmitgliedschaft

  1. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die mehr als 50 Jahre dem ETV als Mitglieder angehören.
  2. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die sich nachhaltig durch hervorragendes Handeln zum Wohle des ETV ausgezeichnet haben.
  3. Das Ehrenmitglied wird beitragsfrei in der Mitgliederverwaltung geführt.

Ehrenvorsitzender

Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden langjährig und verdienstvoll geführt und sich in hervorragender Weise ausgezeichnet hat. Der Ehrenvorsitzende ist beitragsfrei.

Todesfälle

Erhält der Vereinsvorstand Kenntnis vom Ableben eines Vereinsmitgliedes, wird, unabhängig von der Dauer der Vereinszugehörigkeit, ein Kondolenzschreiben bzw. –karte den Hinterbliebenen seitens des Vorstandes ausgehändigt.

Widerruf

Der TV Erkelenz 1860 e. V. kann die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden und zum Ehrenmitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes widerrufen, wenn die betroffene Person sich der Ernennung als unwürdig erwiesen hat. Der Vorstand hat außerdem das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die betroffenen Personen sich der Auszeichnung als unwürdig erwiesen haben. Die Betroffenen sind verpflichtet, die Ehrengaben bzw. Auszeichnungen an den TV Erkelenz
zurückzugeben.


Diese Ehrenordnung ist gültig ab 2013.

Geändert per Beschluss am 28.05.2019