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TV Erkelenz 1860 e. V.

Die Jugendordnung

§1

Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des ETV sind alle Jugendlichen sowie die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung.

§2

Aufgaben

Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Aufgaben der Vereinsjugend sind insbesondere:

 

a.) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit

b.) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,

Gesunderhaltung und Lebensfreude

c.) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der

Jugendlichen in der Gesellschaft

d.) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer

Gesellung

e.) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Träger der

Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen.

f.) Pflege der internationalen Verständigung

§3

Organe

Organe der Jugend des ETV sind:

§4

Vereinsjugendtag

a.) Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche.

Sie sind das höchste beschlussfassende Organ der Jugend des TV

Erkelenz. Sie bestehen aus je 2 gewählten Jugendlichen der

Fachabteilungen des Vereins und allen innerhalb des Jugendbereichs

gewählten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Für je angefangene 25

Jugendlichen entsenden die Fachjugendabteilungen je einen weiteren

Delegierten.

 

b.) Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:

c.) Der ordentliche Jugendtag findet jeweils im ersten Quartal des

Jahres statt. Er wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden des

Vereinsjugendausschusses zwei Wochen vorher und unter Angabe der

Tagesordnung einberufen.

 

d.) Der außerordentliche Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der

Vereinsjugend es erfordert,